„Pro Köln“ abgeblitzt

Verwaltungsgericht Köln will erst 2005 entscheiden, ob „Pro Köln“ mehr Geld für seine Ratsfraktion erhält

KÖLN taz ■ Keinen Erfolg hatte „Pro Köln“ beim Verwaltungsgericht Köln mit dem Eilantrag, ihre vierköpfige Ratsfraktion finanziell mit der FDP-Fraktion gleichzustellen, die sieben Mitglieder hat. Der Kölner Rat hatte zu Beginn dieser Legislaturperiode die Bezuschussung für Ratsmitglieder und Fraktionen neu geregelt. Danach bekommen Fraktionen zwischen vier (Mindestgröße) und sechs Mitgliedern nur noch eine halbe statt eine ganze Bürokraft aus Steuergeldern bezahlt. Gegen diesen Beschluss hatte die selbst ernannte „Bürgerbewegung“ im Oktober eine einstweilige Verfügung beantragt, die nun abgelehnt wurde. Gegen den Beschluss kann beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde eingelegt werden.

Das Gericht äußerte in seiner Entscheidung zwar rechtliche Bedenken gegen das neue System, ließ diese Frage jedoch offen. In der Hauptsache soll in der ersten Jahreshälfte 2005 verhandelt werden. In welcher konkreten Form dann einer möglichen Ungleichbehandlung der Fraktion „Pro Köln“ abgeholfen werde, liege im „Gestaltungsermessen des Rates“, erklärt das Gericht. Bis dahin sei es „Pro Köln“ zuzumuten, einen Teil der für notwendig erachteten Personalkosten „vorübergehend aus anderen Mitteln zu finanzieren“.

Die Stadt hatte den Beschluss seinerzeit als „rechtskonform“ bezeichnet. „Das Gericht hat die von Pro Köln aufgestellte Behauptung, der Ratsbeschluss sei offensichtlich rechtswidrig gewesen, zurückgewiesen“, kommentierte OB Fritz Schramma das aktuelle Urteil. Die Entscheidung müsse nun „in aller Ruhe“ geprüft werden. Jürgen Schön