Wanzen weiter aktiv

CDU-Wanzenaffäre geht in die zweite Runde: Staatsanwaltschaft legte Berufung ein

Bremen taz ■ Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Freisprüche im so genannten Bremer „Wanzenprozess“ Berufung eingelegt. Bei dem Strafverfahren gegen Klaus U. und Gero R. geht es um „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ durch Einbau von Abhöreinrichtungen im Bremer CDU-Haus. Am Mittwoch hatte die Staatsanwaltschaft noch selbst den Freispruch beantragt (taz vom 9.12.).

Der Prozess war schon am ersten Verhandlungstag vor einer Woche gekippt, als der Hauptbelastungszeuge ohne anwaltliche Vertretung erschienen war und der Richter ihm mitteilte, er habe ein Aussageverweigerungsrecht, wenn er die Sorge habe, sich durch seine Zeugenaussage selbst zu belasten. Dies bezog sich auf die Möglichkeit, dass der Zeuge in seiner Aussage vor der Kripo die beiden Angeklagten zu Unrecht beschuldigt hatte, ihm im Jahre 2000 den Auftrag zum Einbau der Wanzen gegeben zu haben.

„Aufgrund der Entscheidung des Amtsgerichts, einem Belastungszeugen ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht einzuräumen, ist die Beweiserhebung an entscheidender Stelle eingeschränkt worden“, begründete die Staatsanwaltschaft jetzt die Berufung. Der Freispruch sei nach der Aussageverweigerung eine zwingende juristische Konsequenz gewesen. Offenbar setzt man bei der Staatsanwaltschaft darauf, dass der Belastungszeuge in der zweiten Instanz doch redet. kawe