Bankeninitiative kündigt Klage an

Wenn der Senat das Volksbegehren zum Bankenskandal nicht zulässt, wollen die Initiatoren vor Gericht gehen. Grottian: „Wir werden das nicht hinnehmen.“ PDS: Debatte ist dringend nötig

VON ROBIN ALEXANDER

Die „Initiative Berliner Bankenskandal“ droht mit einer Klage, sollte der Senat tatsächlich die Zulassung eines Volksbegehrens zur Bankgesellschaft verweigern. „Wir werden das nicht hinnehmen“, sagte Mitinitiator Peter Grottian: „Auf eine rechtliche Auseinandersetzung sind wir vorbereitet.“

Zurzeit prüft die Innenverwaltung die formale Zulässigkeit des Volksbegehrens, für das nach Angaben der Initiatoren 27.000 Berliner unterschrieben haben. Das Problem: Die Berliner Verfassung schließt in Artikel 62, Absatz 5 Volksbegehren aus zu den Themen Dienst- und Versorgungsbezüge, Abgaben, Tarife der öffentlichen Unternehmen, Personalentscheidungen und – dies ist hier wichtig – zum Thema Haushalt. Die Ziele des Volksbegehrens sind: Erstens soll das Gesetz zur Risikoabschirmung aufgehoben werden, und zweitens soll die Bankgesellschaft aufgelöst werden. Das Gesetz zur Risikoabschirmung erlaubt dem Senat, die Immobiliengeschäfte der Bank mit bis zu 21,6 Milliarden Euro abzusichern. Diese Garantieerklärung könnte von der Innenverwaltung als haushaltsrelevant betrachtet werden und damit das Volksbegehren scheitern lassen.

Ist das Risiskoabschirmungsgesetz also de facto ein Haushaltsgesetz? Bisher hat Innensenator Ehrhart Körting (SPD) nur erklärt: „Wir prüfen die Zulässigkeit des Begehrens vorbehaltlos. In einigen Fragestellungen ist das Begehren ein Grenzfall.“ Peter Grottian von der Bankeninitiative ist sich hingegen sicher: „Unser Volksbegehren ist formal zulässig.“ Er argumentiert, der Sinn der einschlägigen Paragrafen läge darin, zu verhindern, dass einzelne Haushaltsposten zum Gegenstand von Volksbegehren werden. Dies sei beim Risikoabschirmungsgesetz nicht der Fall. Die Initiative habe sich, bevor sie zu Unterschrifen aufrief, von FU-Professor Dr. Ottmar Jung beraten lassen, einem der erfahrensten Experten für Volksbegehren.

Die Beamten der Innenverwaltung treffen nur eine Vorentscheidung: Stellen sie Unzulässigkeit fest, geht dies als Stellungnahme an den Senat, der auch dann noch frei entscheiden kann. Kann es sich der Senat leisten, ein Volksbegehren zum emotionalisierten Thema Bankgesellschaft aus formalen Gründen nicht zuzulassen? „Wir halten uns nur an Recht und Gesetz“, erklärte ein Senatssprecher. In der Koalition hingegen gibt es Stimmen, die einen rein administrativen Umgang mit dem Thema ungenügend finden. „Ich würde nicht unterschreiben“, sagt Klaus Lederer, stellvertretender PDS-Vorsitzender, „die PDS hat jedoch ein Interesse an einer neuen Debatte über die Bankgesellschaft.“ Das Volksbegehren böte die Chance einer solchen Debatte, die man sonst anders organisieren müsse.

Die Debatte ist auch das Hauptziel der „Initiative Berliner Bankenskandal“. Nach schleppendem Start kamen mit den Studentenprotesten doch noch ausreichend viele Unterschriften zusammen. Ein tatsächlicher Erfolg ist jedoch hoch unwahrscheinlich, weil die Berliner Verfassung extrem hohe Hürden vorsieht. Ein Zehntel aller Wahlberechtigten – also 240.000 Berliner – müssten dann unterschreiben. Und zwar nicht auf den Listen der Initiatoren, sondern persönlich in dem für sie zuständigen Bezirksamt.