Kein Abschiebung bei Suizidgefahr

URTEIL Zwei Ausländer wurden von Abschiebung verschont. Sie hätten womöglich nicht überlebt

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat jetzt in gleich zwei Fällen die Abschiebung von Ausländern einstweilen gestoppt – beiden galten als hochgradig suizidgefährdet. Ein Umstand, der die Ausländerbehörden jedoch nicht störte.

Im ersten Fall ging es um einen 27 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen, der sich erfolglos um Asyl in Deutschland bemüht hatte. Die Ausländerbehörde Bremen betrieb seine Abschiebung – sie argumentierte, dass die Suizidgefahr ein nur vorgeschobenes Druckmittel sei. Davon könne nicht ohne weiteres ausgegangen werden, urteilten jetzt die RichterInnen. Die Behörde sei jedenfalls verpflichtet, den Gesundheitszustand des Betroffenen weiter abzuklären. Eine Psychiaterin hatte den Mann bereits als „hochgradig suizidgefährdet“ eingestuft und ihm eine posttraumatische Belastungsstörung attestiert, das Klinikum Bremen-Ost eine stationäre Behandlung für notwendig erachtet.

Im zweiten Fall ging es um einen 57-jährigen Serben, der schon seit längerer Zeit in psychischer Behandlung ist. Das Gesundheitsamt Bremerhaven sah ihn im Falle einer zwangsweisen Ausreise als ernsthaft suizidgefährdet an – dennoch wollte ihn die lokale Ausländerbehörde genau auf diese Weise abschieben, er wäre dabei gefesselt und medikamentös ruhig gestellt worden, obendrein hätte er noch ärztlicher Notfallversorgung bedurft. Das Oberverwaltungsgericht Bremen stufte dies als „unverhältnismäßig“ ein. mnz