grundschulreform

Mit dem Ziel der individuellen Förderung sollen ab dem nächsten Schuljahr alle Grundschüler in NRW jahrgangsübergreifend arbeiten (1+2, 2+3, 3+4). Weiteres Merkmal der Reform ist, dass die beiden ersten Schuljahre zu einer Schuleingangsphase zusammengefasst werden und der Schulkindergarten entfällt. Die Schuleingangsphase sollen SchülerInnen je nach Lernstand in ein bis drei Jahren durchlaufen. Gegner dieses Modells bemängeln, dass auch in diesem System die Guten von den Schlechten selektiert werden. Für die Herausbildung einer „Helferrolle“ sei der Altersunterschied außerdem nicht groß genug. NAW