NRW schiebt ab

Seit Beginn ihrer Arbeit im Jahr 1995 hat die Härtefallkommission in NRW 4.500 Fälle bearbeitet, bei rund 1.000 Menschen wurde die Aufenthaltsgenehmigung zumindest verlängert.

Mit dem neuen Zuwanderungsgesetz werden die Kompetenzen der Kommission erweitert: „In wenigen Ausnahmefällen können künftig Aufenthaltserlaubnisse auch abweichend von den im Gesetz geregelten rechtlichen Voraussetzungen erteilt werden“, etwa wenn die Antragsteller besonders integriert sind. Der Gesetzgeber nennt die Kommission eine „humanitäre Zusatzleistung“. JAS