Gefangene zahlen kein TV

Häftlinge in Werl haben vor Gericht gewonnen – sie müssen nicht fürs Fernsehen in der Zelle zahlen

WERL taz ■ Fünf Häftlinge der Justizvollzugsanstalt Werl konnten die Rollen tauschen – sie saßen in der vergangenen Woche auf der Klägerbank. Ihnen gegenüber Vertreter der Stadt Werl, die den Häftlingen die Befreiung von den Rundfunkgebühren gestrichen hatte. Bei der Verhandlung des Arnsberger Verwaltungsgerichtes unterlag die Stadt: Die Häftlinge müssen nicht fürs Fernsehprogramm in der Zelle zahlen. Der städtische Widerrufbescheid war aufgrund von Formfehlern ungültig.

Hintergrund ist ein jahrelanger Streit in dem Werler Knast. Nachdem das Bundesverfassungsgericht vor Jahren für eine deutliche Lohnerhöhung der Gefangenen gesorgt hatte, widerrief die Behörde die Gebührenbefreiung der Häftlinge. Allerdings hatte sich das Sozialamt dabei nicht auf die richtigen Verwaltungsvorschriften berufen. „Ich glaube, wir sollten diese Schrecklichkeit hier ganz schnell beenden“, sagte der Vorsitzende Richter Friedhelm Peters. Die Stadt zog darauf hin die Bescheide zurück.

Für einige der insgesamt 16 Kläger ist die Geschichte damit aber noch nicht vom Tisch. Sie hatten vorbehaltlich des Urteils an die Gebühreneinzugs-Zentrale (GEZ) gezahlt. „Es kann sein, dass Sie jetzt klagen müssen, um das Geld zurück zu bekommen“, sagte Peters. Die GEZ habe in diesem Verfahren „eine sehr unrühmliche Rolle“ gespielt, sagte der Richter. Denn viele der Kläger hatten darum gebeten, die Zahlungen bis zum Urteil auf Eis zu legen. „Ich habe trotzdem immer wieder Mahnungen bekommen“, sagte einer der Kläger. Daraufhin habe er gezahlt.

Vermutlich war die Kagewelle der Gefangenen durch weitere Gebührenerhöhungen ausgelöst worden. Den Häftlingen wurden Kosten für freie Unterkunft und Verpflegung berechnet – insgesamt 191,75 Euro monatlich für eine zehn Quadratmeter große Zelle. ANNIKA JOERES