Nächtlicher Knall

Ab heute darf geböllert werden, aber nicht mit allem: Schreckschuss- und Signalwaffen sind tabu

Ab heute darf geböllert werden, doch wer meint, wenigstens während der so genannten Knallzeiten (31.12.–1.1.) die pyrotechnische Sau rauslassen zu dürfen, der irrt. „Auch in der Silvesternacht gibt es keinen rechtsfreien Raum“, mahnt die Polizei, Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen im Umgang mit Feuerwerkskörpern „stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbußen geahndet werden“.

Verboten ist beispielsweise grundsätzlich „das Überlassen, insbesondere der Verkauf“ von Raketen, Knallfröschen oder Kanonenschlägen an Personen unter 18 Jahren. Verboten ist natürlich auch „das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände“ in unmittelbarer Nähe von Kinder- und Altenheimen, Krankenhäusern und Kirchen oder Reetdächern. Auch das so beliebte Abfeuern von Schreckschuss- und Signalwaffen auf öffentlichem Grund ist seit dem 1. April 2003 untersagt.

Im Übrigen gilt: im Freien zündeln, Sicherheitsabstand einhalten und, ganz besonders wichtig, Blindgänger in Ruhe lassen. Oder nur gepflegt die Sektkorken knallen lassen und sich ausgiebig dem Meerschwein widmen. So ist „Silvester eine Leidenszeit für Tiere“, gibt der Hamburger Tierschutzverein zu bedenken. Um sie vor Lichtreflexen zu schützen, sollten Vögel, Hamster oder Zwergkaninchen in ihren Käfigen nicht ans Fenster gestellt werden. Und bei der mitternächtlichen Umarmung bitte Hund und Katze nicht vergessen: Die brauchen gerade dann eine große Portion Streicheleinheiten. taz