INFORMATIONSFREIHEIT: Zur Auskunft verpflichtet?
HAMBURG taz | Universitäten und private Unternehmen kooperieren zunehmend. Wie viel die Öffentlichkeit darüber erfahren darf, könnte ein Fall aus Köln grundsätzlich aufzeigen. Es geht um eine „präferierte Partnerschaft“ bei der „Entwicklung und klinischen Testung neuer Substanzen“, vereinbart zwischen der Uni Köln und dem Pharmariesen Bayer. Zehn Verbände, angeführt von der Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG), hatten die Uni Ende 2008 aufgefordert, den Kooperationsvertrag „vollständig offenzulegen“. Sie wollen zum Beispiel wissen, wer die Verwertungsrechte an den angestrebten Arzneientwicklungen erhält und ob sich die Uni wohl verpflichtet hat, missliebige Studienresultate zu verschweigen. Die Uni verweigert die Einsichtnahme; sie meint, der Partnerschaftsvertrag betreffe Forschung und Lehre, wozu das Informationsfreiheitsgesetz keine Auskunftspflicht vorsehe. Ob das so stimmt oder nicht zumindest Teile des Vertrags veröffentlicht werden müssen, prüft derzeit die Datenschutzbehörde in NRW. Offenlegungsreif könnten etwa Passagen sein, die den Uni-Etat berühren. Das Prüfergebnis soll im Juni vorliegen. KLAUS-PETER GÖRLITZER
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