Gebührenfreie Paare

AStA feiert Erfolg im Kampf gegen Studiengebühren: Uni zieht Metropolgebühr für Verheiratete zurück

Ein Teil der auswärtigen Studierenden, die von der Metropolgebühr betroffen sind, wird doch nicht zahlen müssen. Das berichtete gestern der Uni-AStA. Dieser war vor das Hamburger Verwaltungsgericht gezogen, um speziell für Verheiratete eine Befreiung von der 500-Euro-Abgabe zu erstreiten. Noch im Verfahren erließ die Uni dieser Gruppe aber die Studiengebühr, sodass die Klage hinfällig wurde, wie Heino Windt vom AStA erklärte. Die Uni-Verwaltung bestätigte, Ehepaare von der Maut zu befreien.

Die Studierendenvertretung feierte gestern den „Gewinn eines ersten Musterfalls“. Bis zu hundert Studierenden käme dieser Sieg zugute. Das sind Kommilitonen, die mit ihrem Ehepartner außerhalb der so genannten Metropolregion wohnen. Vor Gericht hatte der AStA mit Artikel 6 Grundgesetz argumentiert, der den Schutz der Ehe garantiert.

Der AStA vertritt darüberhinaus die Auffassung, dass Studiengebühren für Auswärtige generell „verfassungswidrig sind. Jeder Mensch hat das Recht, sich niederzulassen, wo er will“, so Vorstand Stefan Kühn. Eine entsprechende Musterklage laufe darum zurzeit vor Gericht. wei