Finanzielle Risiken bei Fehmarnbelt-Querung

FEHMARNBELT Bundesrechnungshof befürchtet, dass deutscher Anteil auf 1,7 Milliarden Euro ansteigt

Vor finanziellen Risiken durch den Staatsvertrag für die geplante feste Fehmarnbelt-Querung warnt der Bundesrechnungshof. Der Vertrag enthalte unpräzise formulierte Klauseln, die die Vertragspartner zu Nachverhandlungen zwingen könnten und berge daher erhebliche Unsicherheiten für künftige Bundeshaushalte, heißt es in einem Bericht des Bundesrechnungshofes für den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Außerdem wird kritisiert, dass die dem Parlament vorgelegten Zahlen zu den Kosten der Hinterlandanbindungen auf Preisen aus dem Jahr 2002 basieren.

Danach soll der Ausbau der Straßen- und Schienenanbindung auf deutscher Seite rund 840 Millionen Euro kosten. Dagegen befürchtet der Bundesrechnungshof eine Verdoppelung auf rund 1,7 Milliarden Euro.

Die obersten amtlichen Rechnungsprüfer bekräftigen damit ihre Kritik, die sie bereits Ende 2008 geäußert und für eine Expertenanhörung im Verkehrsausschuss des Bundestages am Mittwoch aktualisiert hatten (taz berichtete). Der Bundestag soll im Juni über den am 3. September 2008 von den Verkehrsministern Deutschlands und Dänemarks unterzeichneten Staatsvertrag zum Bau einer 19 Kilometer langen Straßen- und Schienenverbindung über die Ostsee entscheiden. Die Kosten der Querung von mindestens 4,4 Milliarden Euro für die Brücke trägt Dänemark allein, Deutschland muss nur die Straßen- und Eisenbahnanbindung im eigenen Land bezahlen. SMV