lokalkoloratur
:

Dass der Enthüllungsjournalist Günter Wallraff in den 70er Jahren das rege Interesse der Staatssicherheit der DDR hervorgerufen hat, überrascht nicht. Schließlich war er mehrfach dorthin gereist, um in Archiven NS-Schergen nachzustöbern, die inzwischen in der BRD wieder Rang und Namen hatten. Und wie es im realen Sozialismus gang und gäbe war: Jede Aktivität musste von der Stasi schriflich festgehalten, niedergelegt und per Kennziffer – in diesem Fall „IM Wagner“ – einer Person zugeordnet werden. Daraus die Behauptung abzuleiten, Wallraff sei Spion gewesen, und ihn fortan „Stasi-Spitzel“ zu nennen, sei jedoch „unzulässig“, befand gestern der Hamburger Presserichter Andreas Buske und verdonnerte den Springer-Verlag zur Unterlassung. „Verdachtsberichterstattung“ sei zwar erlaubt, aber Behauptungen aufzustellen, „ohne dafür Beweise zu haben“, sei weiterhin verboten. Manchen Journalisten muss man das offenbar häufiger sagen. KVA