Hambacher Forst: BUND unterliegt

KÖLN taz ■ Auch wenn das Oberverwaltungsgericht Münster eine Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen das Bergamt Düren abgewiesen hat, fühlen sich die Naturschützer als „moralische Sieger“. Die Klage richtete sich gegen den Rahmenbetriebsplan zur Fortführung des Tagebaus Hambach zwischen Köln und Aachen bis zum Jahr 2020. Der BUND sah seine Beteiligungsrechte an der zu Grunde liegenden Umweltverträglichkeitsprüfung verletzt. Außerdem wollte er wissen, ob Braunkohletagebau im 21. Jahrhundert nach den „veralteten umweltrechtlichen Bestimmungen der frühen 1970er Jahre“ betrieben werden dürfe.

Das Gericht habe allerdings, so der BUND, bei seiner Klageabweisung das „erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen in wesentlichen Punkten“ zugunsten des Klägers korrigiert. Man warte nun die schriftliche Begründung ab und prüfe dann den Gang zum Bundesverwaltungsgericht. BUND-Rechtsanwalt Dirk Teßmer erklärte: „Wir sehen in dem Urteil einen Verstoß gegen zwingende Vorgaben der europäischen Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie.“

Der Rechtsstreit um den Tagebau Hambach dauert nunmehr acht Jahre. Der strittige Rahmenbetriebsplan sieht dessen Fortführung bis zum Jahr 2020 vor. Ihm würden 3.270 Hektar Land zum Opfer fallen, darunter der 1.500 Hektar große Hambacher Forst, ein Jahrhunderte alter Eichenwald mit vielen seltenen Tierarten. Mehr als 5.400 Menschen müssten weichen. SCH