Bombendroherin soll zahlen

DÜSSELDORF dpa/taz ■ Die junge Frau, die mit einer Bombendrohung im vergangenen Jahr den Düsseldorfer Flughafen lahm gelegt hat, muss eventuell Schadenersatz zahlen. Der Bundesgrenzschutz verklagt die Studentin nach Angaben des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts auf Übernahme der Einsatzkosten in Höhe von 152.000 Euro. Die Studentin will sich vor dem Gericht gegen die Forderung wehren.

Vor wenigen Monaten war die Bombendroherin vor dem Düsseldorfer Landgericht bereits zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die junge Frau hatte gestanden, die telefonischen Drohungen unter dem Namen der Terrorgruppe El Kaida abgesetzt zu haben, um die geplante Urlaubsreise mit ihrem Verlobten platzen zu lassen. Der Flughafen war nach den Drohungen am 14. September 2003, dem verkehrsreichen letzten Tag der Sommerferien, evakuiert und der Flugverkehr für sieben Stunden lahm gelegt worden. 15 000 Menschen und mehr als 100 Flüge waren betroffen.