KREDITKARTEN
: Gericht stärkt Verbraucherrechte

MÜNCHEN | Bei Streitigkeiten mit Banken wegen der Kreditkartenabrechnung hat das Amtsgericht München die Rechte der Verbraucher gestärkt. Nach einem gestern veröffentlichten Urteil muss die betreffende Bank im Zweifelsfall nachweisen, dass der Kunde die von ihm bestrittenen Kreditkartengeschäfte wirklich getätigt hat. Kann sie diesen Nachweis nicht führen, muss die Bank den abgebuchten Geldbetrag dem Kunden erstatten. Das Urteil des Amtsgerichts ist rechtskräftig (Az.: 242 C 28708/08). (dpa)