Haushaltssperre ab Neujahr

Finanzsenator zieht die Notbremse: 60 Millionen Euro fehlen im Bremer Doppelhaushalt 2004/2005 und der Wille der Senatsressorts zu weiteren Sparvorschlägen ist erschöpft

Bremen taz ■ Bis nachts um halb eins haben die Staatsräte am Montag getagt, am Dienstag früh wieder – dennoch sah sich der Senat gestern nicht in der Lage, die notwendigen Konsequenzen für den Haushalt 2004/2005 zu ziehen. „Es gibt nach Feststellungen der Staatsräte-Arbeitsgruppe Haushalt für das Haushaltsjahr 2005 einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf in der Größenordnung von bis zu 60 Millionen Euro“, heißt es in dem Bericht des Finanzsenators.

Bausenator Jens Eckhoff (CDU) wollte notwendige Kürzungen um diese Größenordnung vertagen auf den Zeitpunkt, an dem die Konsequenzen aus den Verhandlungen um den „Kanzlerbrief“ auf dem Tisch liegen. Damit konnte er sich aber im Senat nicht durchsetzen, denn die Verhandlungsgrundlage um den Kanzlerbrief ist gerade die Bremer Behauptung, den Etat im Griff zu haben, wenn es nicht Minderausgaben aufgrund der Steuerreform gegeben hätte.

Nun soll heute das Gruselkabinett der „Bewirtschaftungsmaßnahmen“ abgesegnet werden, die bis zum ordentlichen Beschluss über einen Nachtragshaushalt gelten sollen. Kernsatz: „Ausgaben dürfen geleistet und Verpflichtungen dürfen eingegangen werden, um gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten (...) und soweit dies zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes zwingend erforderlich ist. Neue Maßnahmen dürfen weder im konsumtiven noch im investiven Bereich begonnen werden. Soweit für solche Projekte bereits Verpflichtungsermächtigungen erteilt wurden, gelten die Beschränkungen dann, wenn noch keine rechtlichen Bindungen Dritten gegenüber eingegangen wurden. Dies gilt entsprechend auch für neue Projektförderungen. Als Dritte gelten nicht bremische Eigengesellschaften, Sondervermögen, Eigenbetriebe usw.“

Die Sperre gilt auch für einzelne Maßnahmen innerhalb jährlich wiederkehrender Programme. Bei institutionellen Zuwendungen sollen 5 Prozent als „Planungsreserve“ gesperrt werden. Das gilt auch für die Geschäftsbesorgungsentgelte an Eigengesellschaften. „Drittmittel-Programme dürfen nur begonnen werden, wenn die Drittmittelquote mindestens 80 Prozent beträgt.“ Es gilt ein Einstellungsstopp, Ausnahmen sind für Lehrer oder Polizeibeamte geplant.

Die Regelungen sollen auch für alle Eigenbetriebe und Eigengesellschaften gelten – und für Bremerhaven. kawe