Kartellamt macht die Augen zu

Bundeskartellamt will Bremer Gaspreise nicht überprüfen. Swb sieht sich im Recht und gibt bekannt: ab Januar wird das Gas nochmal fünf Prozent teurer. Verbraucherzentrale rät, weiter Widerspruch einzulegen – bis die swb die Kalkulation offenlegt

Bremen taz ■ Das Bundeskartellamt wird im Zusammenhang mit der zweistufigen Gaspreiserhöhung kein förmliches Missbrauchsverfahren gegen die swb AG einleiten. Das teilte die Behörde gestern in Bonn mit. Unterdessen gab die swb gestern die Details ihrer Gaspreiserhöhung zum 1. Januar bekannt: Danach soll die Kilowattstunde Gas zum Jahreswechsel 0,2 Cent teurer werden – eine Steigerung um knapp fünf Prozent. Rechnet man die zurückliegende Erhöhung vom 1. Oktober dazu, ist der Gaspreis damit um insgesamt 11,2 Prozent gestiegen.

Das Vorermittlungsverfahren gegen die swb AG habe keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausnutze, begründete das Bundeskartellamt seinen Entschluss. Die Bremer Gaspreise zählten im bundesweiten Vergleich nicht zu den höchsten. Außerdem habe die swb signalisiert, dass ihre Preiserhöhung zum 1. Januar unter der Steigerung der eigenen Bezugspreise liegen werde. Nach Angaben der swb verlangt die Ruhrgas AG ab Januar gut 0,4 Cent pro Kilowattstunde mehr – Mehrkosten, die die swb also zur Hälfte selbst tragen werde.

Die Verbraucherschützer überzeugte das nicht. Dass die swb jetzt die Hälfte der Mehrkosten selbst tragen wolle, zeige, dass in ihrer Kalkulation „noch ’ne ganze Menge Luft drin“ sei, sagte die Geschäftsführerin der Bremer Verbraucherzentrale, Irmgard Czarnecki. Die Wettbewerbshüter hätten zudem lediglich die swb-Preiserhöhung im Verhältnis zu den Preiserhöhungen anderer Gasversorgungsunternehmen überprüft. Ob der Preis an sich gerechtfertigt ist oder nicht, sei nach wie vor völlig ungeklärt. An der Aufforderung, der Gaspreiserhöhung zu widersprechen, halte man daher ausdrücklich fest, betonte Czarnecki. Die swb müsse gezwungen werden, ihre Kalkulation offenzulegen. Der beste Weg dahin sei, wenn die swb-Gaskunden die geforderte Preiserhöhung einfach nicht zahlen würden. Dann müsse das Unternehmen die vermeintlichen Zahlungsrückstände einklagen – und endlich Fakten auf den Tisch legen. „Wir hoffen auf die Bremer Zivilgerichte“, so Czarnecki.

Gut 6.000 swb-Gaskunden haben bislang schriftlich Widerspruch gegen die erste Stufe der Gaspreiserhöhung von Oktober eingelegt. Nach Auskunft der Verbraucherzentrale bleiben diese Widersprüche auch für die jetzt anstehende zweite Stufe gültig. Wer noch keinen Widerspruch eingelegt habe, solle das jetzt tun, riet Czarnecki.

Unterstützung für die Verbraucherschützer kam von der Bremer SPD. „Im Sinne der Akzeptanz des Unternehmens wäre es wünschenswert gewesen, die Preisrunde auszusetzen“, sagte SPD-Landesvorsitzender Carsten Sieling. Seinen Widerspruch werde er selbstverständlich aufrechterhalten.

Sobald die Zahlungsrückstände eines Kunden eine Mindestschwelle überschritten hätten, werde man Mahnschreiben versenden, kündigte die swb an. Aber, so Dittmer: „Wir hoffen natürlich, dass die Kunden ihre Widersprüche zurücknehmen“.

Armin Simon