Grundrecht durch Abschiebung ausgehöhlt

RECHTSSTREIT Verwaltungsgericht wirft Hamburger Ausländerbehörde offenen Rechtsbruch vor

Der Fall löste Schlagzeilen aus: Mitten während der schwarz-grünen Koalitionsverhandlungen, in denen es auch um einen humaneren Umgang mit Flüchtlingen ging, trennte Hamburgs Ausländerbehörde in einer Nacht-und Nebelaktion eine armenische Familie, schob den Vater samt zweier schulpflichtiger Kinder nach Eriwan ab. Die Mutter samt einer vierjährigen Tochter blieben in Hamburg.

Nun entschied das Hamburger Verwaltungsgericht, dass die Abschiebung, die für den ersten schwarz-grünen Zwist sorgte, eindeutig „rechtswidrig“ war. In seinem Urteil betont das Gericht, dass die behördlich verfügte Familientrennung die Grundrechte der Betroffenen „schwer beeinträchtigt“ habe. Durch die vorher nicht angekündigte Abschiebung sei etwa „das Grundrecht“ der Familie „auf effektiven Rechtsschutz“ ausgehöhlt worden.

Die kirchliche Hilfsstelle für Flüchtlinge „Fluchtpunkt“ fordert nun von der Behörde als Konsequenz aus dem Urteil „der Familie Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen, damit sie zur Ruhe kommen kann“. Die Kinder, die inzwischen wieder in Hamburg sind, seien „durch diese einzigartige Abschiebung psychisch schwer geschädigt worden“.

Die Behörde hingegen denkt gar nicht daran, der Familie nun den Aufenthalt zu gestatten. Behördensprecher Smekal kündigte an, „gegen das Urteil in die nächste Instanz“ zu ziehen. Zudem habe das Gericht nicht die Ausreisepflicht der Familie in Abrede gestellt, sondern „nur die damalige Abschiebung für rechtswidrig erklärt“. MAC