LBK-Verkauf
: Festlich hinters Licht geführt?

Die rund 12.000 MitarbeiterInnen des Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK) haben pünktlich am Heiligen Abend von ihrem Unternehmen Post bekommen. Aber keine Weihnachts- oder Neujahrsgrüße, sondern eine umfangreiche komplizierte Rechtsbelehrung darüber, was sich nach der Priviatisierung unter dem Dach der Asklepios-Gruppe alles ändert. In dem Schreiben, das der taz vorliegt, wird nicht nur der Austritt aus dem „Arbeitgeberverband Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg“ zum 30. Juni 2006 angekündigt. Die Beschäftigten werden auch darauf hingewiesen, dass binnen vier Wochen Widerspruch einlegen könne, wer nicht unter dem Asklepios-Dach in die neue LBK-Hamburg GmbH zum 1. Januar 2005 wechseln möchte. „Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ein rechtswirksamer Widerspruch nicht zurückgenommen werden kann“, schreibt LBK-Vorstandssprecher Heinz Lohmann. Das Arbeitsverhältnis verbleibe im Falle eines „rechtswirksamen Widerspruchs“ bei der städtischen Beteiligungsgesellschaft LBK-Immobilien. Da dort jedoch nur vier Arbeitsplätze zur Verfügung stünden, die bereits besetzt seien, so Lohmann, „kann Ihnen grundsätzlich betriebsbedingt gekündigt werden“.

„Wir raten allen dringend davon ab, vom Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen,“ warnt die LBK-Gesamtpersonalratsvorsitzende Katharina Ries-Heidtke gegenüber der taz. „Das hat nichts mit dem Rückkehrrecht in den öffentlichen Dienst zu tun.“ Dieses würde erst in Kraft treten, wenn die Asklepiosgruppe 74,9 Prozent der Anteile an der LBK GmbH zum 1. Januar 2007 übernommen hat. Rund 7.000 MitarbeiterInnen, die 1995 aus den städtischen Krankenhäusern in den LBK als Anstalt des öffentlichen Rechts gewechselt waren, haben theoretisch ein Rückkehrrecht in den öffentlichen Dienst. KVA