Zum Vorteil der ContiTech

Viele Kleinaktionäre gehen davon aus, dass bei der Verschmelzung mit ContiTech „mit gezinkten Karten“ gespielt wird. Mit der Mehrheit des Hauptaktionärs ContiTech ist sie jedoch gestern beschlossen worden. Es gilt zunächst ein „Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag“. Damit ist der Phoenix-Vorstand an die Weisungen der ContiTech-Zentrale gebunden, selbst wenn diese von Nachteil sind. Sämtliche Gewinne der Phoenix-Sparten müssen an die ContiTech abgeführt werden. Zugleich ist ein Verschmelzungsvertrag verabschiedet worden. Dieser tritt erst in Kraft, wenn die neuen Gesellschafterdaten beim Amtsgericht Harburg und im Handelsregister Hannover eingetragen sind. Bis Juni 2006 besteht ein Rücktrittsrecht. Macht ContiTech davon Gebrauch, dürfte Phoenix kaum mehr lebensfähig sein. KVA