Hintergrund: Der Auschwitz-Prozess

Am 20. Dezember 1963 begann im Plenarsaal des Frankfurter Stadtparlaments einer der Aufsehen erregendsten Prozesse in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte 21 ehemalige SS-Mitglieder und einen Funktionshäftling unter anderem, sich im Konzentrationslager Auschwitz an der Selektion der Häftlinge – und das bedeutete in den meisten Fällen: an ihrer Ermordung in den Gaskammern – beteiligt zu haben.

1965, nach über 180 Verhandlungstagen, an denen mehr als 350 Zeugen aussagten, wurden sechs Angeklagte zu einer lebenslangen Haftstrafe, zehn zu Haftstrafen zwischen dreieinhalb und vierzehn Jahren und einer zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt. Drei Mal entschied das Gericht auf Freispruch, zwei Beschuldigte konnten nicht mehr belangt werden.

Für die deutsche Justiz bedeutete der Prozess die erste große öffentliche Auseinandersetzung mit den Verbrechen der NS-Zeit. Gleichzeitig musste sie sich den Vorwurf gefallen lassen, viel zu spät reagiert und die Angeklagten mit allzu milden Urteilen bedacht zu haben.

Das Fritz Bauer Institut und das Staatliche Museum Auschwitz-Birkenau haben den Auschwitz-Prozess auf einer soeben erschienenen DVD ausführlich dokumentiert. Sie enthält eine Abschrift des 430-stündigen Tonbandmitschnitts der Hauptverhandlung, ausgewählte Hördokumente, Fotos sowie Quellen- und Begleitmaterial. Sie ist in der Digitalen Bibliothek erschienen und kostet 45 Euro. tos