Airbus: Keine Eile für Naturschutz

Das Verwaltungsgericht Hamburg (VG) hat gestern die Eilanträge zweier Naturschutzverbände gegen den Ausbau der Airbus-Landebahn im Werk Finkenwerder zurückgewiesen. In der Begründung heißt es, einstweiliger Rechtsschutz sei nicht geboten, weil auch im Hauptsacheverfahren wenig Aussicht auf Erfolg bestehe. Der angefochtene Planfeststellungsbeschluss der Wirtschaftsbehörde vom 29. April 2004, so das Gericht, sei vermutlich „frei von Verfahrensfehlern und naturschutzrechtlich nicht zu beanstanden“.

Eine Einschätzung, die Manfred Braasch, Geschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), „sehr verwundert“. Denn dieser Planfeststellungsbeschluss war am 9. August vorigen Jahres vom Oberverwaltungsgericht (OVG) als „nicht ausreichend begründet“ eingestuft worden. Damit hatte das OVG zugleich die Enteignung von Grundeigentümern für die Pistenverlängerung untersagt. Braasch geht deshalb davon aus, „dass wir Rechtsmittel einlegen“. Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) sieht in dem VG-Beschluss hingegen „eine Bestätigung. Er werde den Ausbau, drohte Uldall, „zielstrebig weiter betreiben“. SMV