Sozialbehörde schützt Daten

Frauenhäuser: Bürgerschaftausschuss bekommt keine Auskünfte

Die Sozialbehörde habe „wohl was zu verbergen“, mutmaßt die SPD-Abgeordnete Petra Brinkmann. Nämlich die Auskunft, wie andere Bundesländer mit Frauen mit unklarem Aufenthaltsstatus verfahren, wenn diese in Frauenhäusern Schutz suchen. Um diese Übersicht hatte der Sozialausschuss der Bürgerschaft, dem Brinkmann vorsitzt, im November den Hamburger Datenschutzbeauftragten gebeten. Die Sozialbehörde habe dies aber, entrüstet sich die Sozialdemokratin, „untersagt“.

Von einem Verbot will Datenschützer Detlef Malessa nicht sprechen. Er habe das Auskunftsbegehren des Ausschusses an die Sozialbehörde übermittelt, „weil die den direkten Kontakt zu den Fachbehörden in den Ländern hat“. Ihm sei aber mitgeteilt worden, dass diese „davon absehen wolle“, der Bitte um Amtshilfe nachzukommen. Er könne noch, so Malessa, „den Umweg“ über die Landesdatenschutzbeauftragten nehmen: „Das ist aber umständlich und langwierig.“

Die Sozialbehörde verlangt von Hamburgs Frauenhäusern die – wenn auch anonymisierten –Daten Zufluchtsuchender. Die Frauenhäuser lehnen das wegen der Schutzbedürftigkeit ihrer Klientinnen ab. Warum die Behörde nun die Recherche des Ausschusses „abblockt“, ist für Brinkmann klar: „Sonst kommt heraus, dass kein Land diese geschützten Daten verlangt.“

Die Behörde sei „selbstverständlich bereit gewesen“, die gewünschten Daten zu erfragen, sagt hingegen deren Sprecher Oliver Klessmann. Das habe man dem Datenschutzbeauftragten mitgeteilt, und seitdem in der Sache „nichts mehr gehört“. SMV