Sozialabbau per Gesetz

Hartz IV ist nach den Gesetzen Hartz I bis III die umfangreichste und vorerst letzte Änderung des Rechts auf Arbeitsförderung. Das Gesetz hat die Arbeitslosenhilfe zu Beginn des Jahres als lohnabgeleitete Leistung abgeschafft. Die Prinzipien der Sozialhilfe gelten damit auch für Langzeitarbeitslose. Sie erhalten bedürftigkeitsgeprüfte Leistungen auf dem Niveau der Sozialhilfe, das Arbeitslosengeld (ALG) II. Dabei wird das Familieneinkommen und -vermögen unter schärferen Bedingungen als bei der Arbeitslosenhilfe herangezogen. Nur in den ersten zwei Jahren nach dem Ende des Arbeitslosengeldes gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen gestaffelten Zuschlag auf das ALG II. Jede legale Arbeit ist zumutbar, auch Mini-Jobs und Löhne unterhalb der ALG II-Schwelle müssen akzeptiert werden. Hilfeempfänger sind auch zur Annahme gemeinnütziger Arbeiten verpflichtet, für die nur eine Aufwandsentschädigung (so genannte 1-Euro-Jobs) gezahlt wird. Dieser Stundensatz wird nicht auf das ALG II angerechnet.  DU