Kusch vertuscht

Senat verweigert der Bürgerschaft Einsicht in einen Bericht über Sicherheitsmängel in Hamburgs Gefängnissen

Justizsenator Roger Kusch (CD) zieht mal wieder den Zorn weiter Teile der Bürgerschaft auf sich. Grund: Die SPD- und GAL-Abgeordneten dürfen einen Bericht seiner Behörde über Sicherheitsmängel in Hamburger Knästen nicht einsehen, da sie nicht vertrauenswürdig seien. SPD-Innenexperte Andreas Dressel schäumt: „Das ist ein skandalöses Misstrauensvotum gegen das Parlament, die Begründung ist eine peinliche und verfassungsrechtlich zweifelhafte Ansammlung von Pseudo-Argumenten.“

Kusch hatte im Mai vorigen Jahres nach dem Bekanntwerden zahlreicher Sicherheitsmängel in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Vierlande einen Bericht über Hamburgs Knäste anfertigen lassen. So waren in Vierlande Wachtürme wegen Personalmangel unbesetzt und Alarmanlagen defekt, in der JVA Billwerder hatte es Ausbrüche gegeben (taz berichtete). An der Bestandsaufnahme sind SPD und GAL interessiert. Doch in einem Brief an die Oppositionsfraktionen lehnt der Senat die Offenlegung ab. Angeblich könnten wegen datenschutzrechtlicher Barrieren die Ergebnisse nicht preisgegeben werden, da Abgeordnete „nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet werden“ könnten.

„Der Brief ist ein Versuch, hinter juristischen Fragen in Deckung zu gehen“, schimpft GAL-Experte Till Steffen. Schließlich habe sich Kusch seit zweieinhalb Jahren um Sicherheitsfragen nicht gekümmert. Steffen: „Gerade weil uns die Sicherheit von Bediensteten und der Allgemeinheit wichtig ist, wollen wir Kusch auf die Finger schauen.“

SPD-Justizexperte Rolf-Dieter Klooß verweist auf die Geschäftsordnung (§56), wonach Bürgerschaftsabgeordnete Amtsgeheimnisse zu wahren haben: „Mit der Entscheidung werden wir uns nicht zufrieden geben“, warnt Klooß. „Wir werden Wege finden, Kenntnis über die nötigen Details zu bekommen. Es kommt alles raus.“

Die CDU hält den Streit indes für einen „inszenierten Sturm im Wasserglas“ – und bietet süffisant die Überarbeitung der Datenschutzordnung an.

KAI VON APPEN