Prozess vertagt

Im Verfahren gegen drei brutale Kontrolleure sagte gestern das Opfer aus. Verteidiger brauchte Notarzt

Bremen taz ■ Gestern kam er wirklich: Alexander M. wurde zwangsweise vom Bremer Amtsgericht vorgeführt. Derzeit sitzt er wegen Körperverletzung in Dresden eine mehrjährige Haftstrafe ab. Nun trat er als Zeuge gegen drei Fahrkarten-Kontrolleure auf, die ihn brutal geschlagen und gewürgt haben sollen. Sie müssen sich deshalb wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung verantworten. Amtsrichter Mertens wollte gestern sein Urteil fällen – doch die Verhandlung musste unterbrochen werden: Einer der drei Verteidiger brauchte notärztliche Behandlung .

Horst S. (38), Michael S. (27) und Maik K. (27) wird vorgeworfen, M. im April 2002 als Mitarbeiter des Bremer Service Teams (BST) mit einem Schlagstock traktiert, gewürgt und getreten zu haben – und zwar auch dann noch, als der jugendliche Fahrgast schon gefesselt am Boden lag. Grund für das harsche Eingreifen: M. habe mehrere Frauen „verbal belästigt und begrapscht“, verteidigen sich die drei Angeklagten. Auf sein Verhalten angesprochen, habe M. mit wüsten Beschimpfungen reagiert und Horst S. ins Gesicht geschlagen. M. war deswegen einst selbst der Körperverletzung angeklagt. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt.

Vor Gericht widersprach M. dem Vorwurf, die von ihm angesprochenen Frauen, belästigt zu haben. „Ich habe sie nur kennen lernen wollen“. Gleichzeitig gab er jedoch zu, die Kontrolleure als „Scheiß Deutsche“ beschimpft und einen von ihnen „weg gestoßen“ zu haben. Daraufhin kam es zu einer Rangelei, die genauen Details sind nach zweieinhalb Jahren jedoch nicht mehr zu rekonstruieren.

Er sei von den Controllettis „genervt“ und überdies „leicht angetrunken“ gewesen, sagte M. Die Polizei stellte 1,3 Promille Alkohol im Blut fest, Ausfallerscheinungen seien jedoch nicht zu verzeichnen gewesen, gab ein damals herbeigerufener Polizist gestern zu Protokoll.

Die Verhandlung wird am kommenden Donnerstag zunächst gegen zwei der drei Angeklagten fortgesetzt, das Verfahren gegen Horst S. wurde wegen der Erkrankung seines Pflichtverteidigers zunächst abgetrennt. Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten. mnz