KLINSMANN GEGEN TAZ
: Extrainer geht in die nächste Instanz

Das Verfahren Jürgen Klinsmann gegen die taz geht weiter, obwohl nun auch eine Beschwerde Klinsmanns gegen das erste Urteil zurückgewiesen wurde. Der inzwischen geschasste Bayern-München-Trainer war schon in der ersten Runde vor dem Landgericht München I unterlegen. Er wollte der taz die Weiterverbreitung einer Fotomontage ihrer Osterausgabe verbieten: Klinsmann war am Kreuz gezeigt worden, mit der Schlagzeile „Always Look on the Bright Side of Life“ aus dem Satirefilm „Das Leben des Brian“. Die Beschwerde des Extrainers gegen die Entscheidung hatte keinen Erfolg, trotz erweiterter Argumentation: Klinsmann sehe auch seine Würde gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes verletzt, ebenso sein Persönlichkeitsrecht und sein Recht am eigenen Bild. Das Gericht dazu: Es würde in der taz-Satire primär die berufliche Situation Klinsmanns dargestellt, die Person selbst nicht erniedrigt oder in seiner Intimsphäre entblößt. Die Akten gehen nun an das Oberlandesgericht, so das LandgeriHcht. (Az: 9 O 6897/09, Argumentation des Gerichts auf der Website des taz-Anwalts, www.eisenberg-koenig.de)