Bewährte Praxis

Hamburg zieht keine Konsequenzen aus Todesfall bei Brechmitteleinsatz gegen mutmaßlichen Dealer

Die Antwort ist eindeutig: „Nein“, sagt Innenbehördensprecher Marco Haase: „Wir werden in Hamburg von der Praxis der Brechmitteleinsätze nicht abrücken.“ Auch nach dem Todesfall bei einem solchen Einsatz in Bremen werde in Hamburg mit der Zwangsverabreichung von Brechsirup gegen mutmaßliche Dealer fortgefahren – nicht einmal ein „Moratorium“ bis zur Aufklärung des Todesfalls sei im Gespräch. Schließlich habe sich, so Haase, „diese Maßnahme im Kampf gegen den Drogenhandel bestens bewährt“.

Schon als Ende 2001, damals noch unter Innensenator Ronald Schill, der 19-jährige Schwarzafrikaner Achidi John in Hamburg an den Folgen einer Zwangsverabreichung verstorben war, hatte der Senat die Praxis nicht infrage gestellt. So wurden im vergangenen Jahr weit über 100 Brechmitteleinsätze registriert – rund ein Viertel davon bei Personen, die offenbar keine Drogenkügelchen verschluckt hatten und so auch keinerlei „Beweismittel“ erbrachen.

Während inzwischen die GAL – die dem Zwangsmittel in der rot-grünen Koalition noch zähneknirschend zugestimmt hatte – und auch der Hamburger Flüchtlingsrat den „dauerhaften Stopp sämtlicher Brechmitteleinsätze“ fordern, sieht die SPD keinen Anlass zur Kehrtwende. Deren innenpolitischer Sprecher Andreas Dressel hält den mediznischen Eingriff „unter Beachtung strikter Verfahrensregeln“ weiterhin für ein „grundsätzlich geeignetes Mittel der Beweissicherung“. Seine Partei werde deshalb einem GAL-Antrag zur Beendigung dieser Zwangsmaßnahmen „nicht zustimmen“.

Lediglich die Aussage des Bremer Innensenators Thomas Röwekampp (CDU), Dealer müssten eben „mit körperlichen Nachteilen rechnen“, bietet für Dressel Anlass zur Kritik: „Ein solcher Kommentar ist zynisch und unangemessen“, klagt der SPD-Innenexperte. Marco Carini