Klagen gegen die A 281

RECHTSSACHE Autobahn kommt vors Gericht

Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig haben die Anwälte Andreas Reich und Hans Ganten im Namen von sechs Anliegern gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bauabschnitt 2 / 2 der A 281 eingereicht. Die Anwälte untermauern darin die wesentlichen Kritikpunkte der örtlichen Bürgerinitiativen.

Insbesondere sehen die Planungen vor, den letzten Hof des Dorfes Neuenland, der unter Denkmalschutz steht, abzureißen und zu enteignen für eine nur vorübergehend benötigte Entlastungs-„Querspange“.

Ein Abwägungsverfahren, ob man die Enteignung nicht vermeiden könne, hat es nicht gegeben. Insgesamt sei die derzeitige Planung des nächsten Bauabschnittes der A 281 „widersinnig“ und nur durch die „Kungelei“ mit dem früheren Flughafendirektor zu erklären, formuliert Anwalt Reich.

Anfangs war die Trasse noch unter dem Flughafen hindurch geplant worden. So steht es auch im Bundsverkehrswegeplan. Dem Vorhaben hatte sich aber der damalige Flughafendirektor in einem informellen Beteiligungsverfahren widersetzt.

Offiziell wird heute behauptet, der derzeit geplant Zwischen-Bauabschnitt 2 / 2 sei unabhängig davon erfolgt, dass die A 281 später an einer Kattenturmer Wohnsiedlung vorbei an die A 1 angebunden werden soll. Diese Art der Straßenplanung bezeichnete Kläger-Anwalt Reich als „grob rechtsfehlerhaft“. Fast wirke es sogar so, als ob hier Planer die Politik hätten hinters Licht führen wollen. kawe