Grausamer Vatermord

Prozess gegen psychisch kranken Täter aus Hamburg wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt

Sie sitzen auf verschiedenen Seiten. Minutenlang starrt der 20-jährige Angeklagte Kirill W. seine Mutter Vera an, die in dem Mordprozess gegen ihren eigenen Sohn als Nebenklägerin auftritt. Das Gesicht mit einem Blatt Papier abgedeckt, um den Kameras der Fernsehsender zu entkommen, hat die Frau mit den rotgefärbten, streng gescheitelten Haaren den Gerichtssaal betreten – die Spuren einer Familientragödie prägen ihre Gesichtszüge.

Laut Anklageschrift soll der psychisch kranke Heranwachsende am Morgen des 12. Januar vergangenen Jahres „im Zustand der Schuldunfähigkeit in der in Niendorf gelegenen elterlichen Wohnung seinen schlafenden Vater Wladimir W. (52) durch 13 Messerstiche in den Brustbereich und Schläge mit einem Hammer auf den Kopf getötet haben“. Anschließend floh der damals 19-Jährige, der sich bereits vor der Bluttat über Monate in stationärer psychiatrischer Behandlung befunden hatte. Erst zwei Wochen und zahlreiche Fahndungspannen später ging er der Polizei bei einer Routinekontrolle in Amsterdam ins Netz.

Während die Zuhörer den Gerichtssaal bald nach Verhandlungsbeginn verlassen müssen, wird Vera W. in dem bis zum 15. Februar terminierten Strafverfahren den Morgen, an dem sie die Leiche ihres Mannes fand, noch einmal ganz nahe an sich herankommen lassen müssen. Um eine „Bloßstellung des Beschuldigten zu vermeiden“ und dessen „schutzwürdige Interessen“ zu berücksichtigen, ordnete der Vorsitzende Richter Egbert Walk den Ausschluss der Öffentlichkeit für die Gesamtdauer des Verfahrens an.

In diesem werde es, gibt Walk die Richtung vor, neben der Aufklärung der Tatumstände vor allem um die „psychische Gesundheit des Angeklagten“ und damit um seine „Schuldfähigkeit und Gefährlichkeitsprognose“ gehen. Dem 20-Jährigen droht eine langjährige, wenn nicht gar lebenslange Sicherheitsverwahrung in der geschlossenen Psychiatrie. Marco Carini