Hamburger Spezialität

Härtefallkommissionen für Flüchtlinge gab es bisher nur in den von der SPD regierten oder mitregierten Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Schleswig-Holstein. Mit dem Zuwanderungsgesetz, das am 1. Januar in Kraft trat, erweiterte der Bund die Kompetenzen des Gremiums, das jetzt auch weitere Länder einrichten wollen: So dürfen künftig abweichend von rechtlichen Voraussetzungen Aufenthaltserlaubnisse erteilt werden, wenn „dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen“. Während in Hamburg Parlamentarier die Kommission stellen sollen, ist sie andernorts durch regierungsunabhängige Experten etwa der Kirche oder von Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl besetzt. wei