Freier Verkehr für E-Mails

Oberlandesgericht fällt Grundsatzentscheidung: E-Mails dürfen nur in bestimmten Fällen ausgefiltert werden

KARLSRUHE ap ■ Das gezielte Ausfiltern von E-Mails eines bestimmten Absenders kann unter Umständen strafbar sein. Dies geht aus einer gestern veröffentlichten Grundsatzentscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor. Für das Filtern von E-Mails müsse es einen entsprechenden Grund geben, etwa die Bekämpfung von Viren, erklärte das Gericht. Ansonsten sei es ein Verstoß gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis.

Das Oberlandesgericht hatte im vorliegenden Fall über das Vorgehen einer Hochschule entschieden. Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter hatte nach seinem Ausscheiden von der Universität weiterhin über Vereine weitergeleitete Nachrichten Dritter auf seinem Privatrechner erhalten. Im Herbst 2003 war ihm dies von der Uni untersagt worden. Zu dem waren alle an ihn gerichteten und von ihm stammenden Mails ausgefiltert worden.