Volkswagen zahlt an Umwelthilfe

Weil VW im Berliner Autohaus den Spritverbrauch nicht richtig kennzeichnete, muss der Konzern mit 20.000 Euro Umwelthilfe-Kampagne gegen Spritfresser finanzieren

BERLIN taz ■ Im Rechtsstreit um die Kennzeichnung des Spritverbrauchs von Neuwagen hat sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen VW inhaltlich durchgesetzt. Wie die taz aus Verhandlungskreisen erfuhr, einigten sich gestern Abend beide Seiten nach zweitägigen Verhandlungen auf den Wortlaut eines außergerichtlichen Vergleichs. Unter dem Schriftstück, das der taz vorliegt, fehlt nur noch formal die Unterschrift. VW wollte dies dem Vernehmen nach heute Früh erledigen.

Die Deutsche Umwelthilfe hatte im Dezember exemplarisch in den großen Autohäusern Berlins die Umsetzung der EU-Verordnung zur Verbrauchskennzeichnung von Neuwagen überprüft – und diverse Verstöße festgestellt. Während DaimlerChrysler und BMW sofort korrigierten, stellte VW zunächst auf stur. Obwohl es eine Unterlassungserklärung unterzeichnet hatte, verstieß es weiter gegen die Verordnung, indem es seine Fahrzeuge in schwer leserlicher Schrift (weiß auf transparenter Folie) kennzeichnete. Damit wäre eigentlich eine Strafe von 160.000 Euro fällig, die die Umwelthilfe am Montag vor einer Woche ultimativ einforderte.

Doch statt zu zahlen, behauptete VWs Anwalt, dass die verwendeten Folien rechtmäßig seien. Die Umwelthilfe gab eine letzte Frist bis vergangenen Freitagmittag und drohte mit Klage.

Dem ausgehandelten Papier zufolge gibt VW nun in allen Punkten nach und übernimmt die Prozesskosten. Lediglich bei der Strafsumme kam die Umwelthilfe VW hingegen. Schließlich gehe es um die Sache, erklärte dazu DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch auf Nachfrage. Mit den vereinbarten 20.000 Euro Strafe will Resch eine neue Kampagne finanzieren. Das Ziel: Grenzwerte für den Spritverbrauch von Neuwagen. URB