sozialgerichtsbarkeit
: Kusch will kurze Prozesse

Justizsenator Roger Kusch (CDU) will die Verfahren vor den Sozialgerichten beschleunigen. Gestern beschloss der Senat, dazu eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen. Die Sozialgerichtsbarkeit sei der am stärksten belastete Zweig der Justiz, sagte Kusch. Trotz einer Stärkung dieser Gerichte durch den Senat dauerten die Verfahren im Durchschnitt noch immer gut 19 Monate und seien damit „unerträglich lang“. Grund dafür seien Besonderheiten, wie es sie bei Verfahren vor anderen Gerichten nicht gebe und die der Senator jetzt abschaffen will. Er schlägt vor, die Berufung nicht mehr automatisch zuzulassen, sondern von einer Entscheidung der Vorinstanz abhängig zu machen. Kusch will einen Anwaltszwang einführen, um den Gerichten, wie er sagte, seitenlange Ausführungen von Klägern zu ersparen, die in großen Teilen rechtlich nicht relevant seien. Er will eine Frist einführen, bis zu der Tatsachen im Verfahren geltend gemacht werden können, und er will keine Gutachten nach Ende der Beweisaufnahme mehr zulassen. Den letzten Punkt kritisierten sowohl der GAL-Bürgerschaftsabgeordnete Till Steffen als auch der Hamburger DGB-Chef Erhard Pumm. „Richter sind nun mal keine Ärzte“, gab Pumm zu bedenken, der überdies kritisierte, dass Kusch den Schritt in die zweite Instanz erschweren wolle. Der geplante Anwaltszwang nehme nicht auf die spezielle Situation der Kläger vor Sozialgerichten Rücksicht, monierte Steffen. Im Übrigen habe der Senat erst vor wenigen Monaten den Grundlinien einer bundesweiten Justizreform zugestimmt, bei der auch die Verfahrensordnungen der unterschiedlichen Gerichte angeglichen werden sollen. Steffen: „Es drängt sich der Eindruck auf, dass Kusch nicht weiß, was er will.“ knö