WAS BISHER GESCHAH

Die Annonce: Am 11. Januar schaltete Bernd Ramm, 64, eine ungewöhnliche Annonce in der Berliner Morgenpost. Darin ging es um sein Amt als Schöffe beim Landgericht Berlin, für das er zum Jahresbeginn bestellt wurde. Strafe, stellte er fest, diene nicht nur der Resozialisierung, sondern auch der „Abschreckung des Täters“. Und weiter: „Ich bitte alle, den Kampf gegen das gutmenschliche und sozialromantische Agieren der deutschen Hochmoral aufzunehmen.“

Das Schöffenamt: Als Laienrichter vor Gericht mitzuentscheiden, ist Bürgerpflicht. Wer per Auslosung als Schöffe bestimmt wird, darf das Ehrenamt nur aus gutem Grund ablehnen. Schöffen sollen einen Querschnitt der Bevölkerung darstellen und Rechtsprechung im „Namen des Volkes“ garantieren. Auch Bürger, die sich wie Ramm freiwillig melden, nehmen an dem Auslosungsverfahren teil. Gewöhnlich verhalten sich Schöffen in Prozessen eher ruhig, den Vorsitz führt ein Berufsrichter.

Seine Kritiker: Die Vereinigung der Berliner Strafverteidiger e. V. und der Vorsitzende des Berliner Anwaltsvereins zweifeln an Ramms Eignung als Schöffe. Das Landgericht prüfte, kam aber zu dem Schluss, dass die Äußerungen keine Streichung von der Schöffenliste zur Folge haben. Am 4. Februar ist Ramms erste Verhandlung. Es geht um Diebstahl. WAHN FOTO: ROLF ZÖLLNER