Atomkraftgegner nicht verurteilt

MÜNSTER taz ■ Das Landgericht Münster hat gestern ein Verfahren gegen einen Atomkraftgegner gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Der Mann hatte im Dezember 2003 mit anderen Demonstranten das Atommüll-Zwischenlager in Ahaus blockiert und war deshalb in erster Instanz vom Amtsgericht Ahaus wegen Nötigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Münster hob das Urteil nun auf, der Anti-Atom-Aktivist muss lediglich 500 Euro an ein Frauenprojekt in Ahaus zahlen.

Matthias Eickhoff, Sprecher der Bürgerinitiative „Widerstand gegen Atomanlagen“ Münster, wertet das Urteil als Erfolg: „Das Landgericht hat eindeutig festgestellt, dass die damalige Blockade keine Nötigung war“, sagt er. 500 Euro seien zwar immer noch viel Geld, wichtig sei allerdings, dass es zu keiner formalen Verurteilung gekommen sei. Die Vorwürfe der Anklage seien „in sich zusammengefallen“. KAN