Gericht bestätigt Wohnverbot für Rechtsextremisten

Vier Heisenhof-Bewohner, die sich gegen sofortige Räumung gewehrt hatten, bekommen jedoch Recht

Im Streit um die Nutzung des Heisenhofes in Dörverden bei Verden durch Rechtsextremisten hat der Landkreis einen Teilerfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Stade bestätigte in einer Entscheidung eine Anordnung, nach der das Wohnen in einem der Hofgebäude verboten ist. Zugleich gab das Gericht jedoch vier Bewohnern Recht, die sich gegen eine sofortige Räumung gewehrt hatten. (AZ: 2B2020/04 und 2B2021/04)

Nach Ansicht der Baukammer des Verwaltungsgerichts fehlen für das derzeit von sieben Menschen bewohnte Hofgebäude eine Baugenehmigung sowie eine ordentliche Abwasserbeseitigung. Daher dürfe die Eigentümerin – eine vom rechtsextremen Hamburger Anwalt Helmut Rieger vertretene Gesellschaft britischen Rechts – das Gebäude nicht für Wohnzwecke nutzen. Eine entsprechende Anordnung des Landkreises dürfe auch sofort vollzogen werden.

Einem Eilantrag von vier Bewohnern des Heisenhofes gegen eine Räumungsverfügung des Landkreises gab das Gericht dagegen statt. Diese Anordnung dürfe nicht sofort vollzogen werden, entschieden die Richter. Der Landkreis habe den Sofortvollzug nicht hinreichend begründet. Voraussetzung für eine Sofort-Räumung sei ein „besonderes öffentliches Interesse“ an der Maßnahme. Dieses Interesse könne grundsätzlich gegeben sein, wenn weitere rechtswidrige Handlungen vereitelt werden sollten. Da die Behörde jedoch lediglich den Abzug von vier der insgesamt sieben Bewohner angeordnet habe, sei dieser Nachahmungsschutz nicht vollständig. In dem betroffenen Gebäude wohnen vier Männer, eine Frau und zwei Kinder. Der Kreis hatte die Frau und die beiden Kinder von der Räumungsanordnung ausgenommen. dpa