gegen npd-aufmarsch
: Eine Pflicht für Staatsbürger

Etwas Gutes hat der Eklat der NPD-Gestalten im Sächsischen Landtag ja: Nun sollte es jedem, aber nun wirklich jedem klar geworden sein, um was für eine Partei es sich da handelt und was die Menschen dieser Partei wollen. Sie wollen ihren Adolf wieder haben und wollen sich auf keinen Fall erinnern lassen an das, was der getan und Millionen willige Vollstrecker in Deutschland mitgemacht haben. Am 8. Mai, 60 Jahre nach Kriegsende, wollen die NPD-Nazis zudem am Brandenburger Tor nahe dem Holocaust-Mahnmal demonstrieren. Das muss verhindert werden! Die Frage ist nur: wie?

KOMMENTAR VON PHILIPP GESSLER

Christian Ströbele von den Grünen hat dazu die einzig mögliche Antwort gegeben: Es „müssen sich so viele Bürger am Brandenburger Tor versammeln, dass der Aufmarsch nicht stattfinden kann“ – und das ist leichter gesagt als getan. Denn, nicht wahr?, was hat man schon mit diesen Glatzen und ehemaligen Glatzen zu tun? Warum sollen die einen zwingen können, auf die Straße zu gehen?

Das aber zählt nicht. Wer sich als Demokrat beziehungsweise Demokratin bezeichnet, muss eben manchmal auch unangenehme – man ist geneigt zu sagen: eklige Pflichten erfüllen, staatsbürgerliche genannt. Den Nazis darf nicht 60 Jahre nach dem Ende ihrer Herrschaft Raum gegeben werden, ihre mitleidlose und unmenschliche Ideologie öffentlich zu verkaufen, erst recht nicht nahe dem Holocaust-Mahnmal. So wie der öffentliche Diskurs immer wieder die Widerrede gegen die Hetzargumente der Neonazis nötig macht, damit aus Worten keine Taten werden, so darf für sie auch der öffentliche Raum nicht offen bleiben. Wenn der Innensenator die NPD-Demonstration nicht verbieten kann, sind wir alle gefordert. Das sind wir uns selber und den Opfern schuldig.