Hospiz Stiftung kritisiert Zypries

BERLIN taz ■ Die Deutsche Hospiz Stiftung hat schwere Bedenken gegen den Gesetzentwurf der Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) zur Patientenverfügung angemeldet. Dieser stärke nicht die Selbst-, sondern eher die Fremdbestimmung, erklärte der Stiftungs-Chef Eugen Brysch gestern. Eine Patientenverfügung legt fest, ob und wie ein Mensch im Falle der Bewusstlosigkeit medizinisch behandelt werden will. Brysch nannte vier Punkte, an denen das Gesetz nachgebessert werden müsse: Eine bloß mündliche Erklärung – „ich will nicht an Schläuchen hängen“ – dürfe nicht ausreichen, Schriftlichkeit sei wichtig. Das Dokument dürfe nur mit qualifizierter Beratung verfasst werden. Es dürfe nicht nur einen Bevollmächtigten (meist ein Familienmitglied) zu seiner Umsetzung geben, sondern einen „Kommunikationsprozess“. Außerdem müsse es – zu bezahlende – Weiterbildung für Ärzte wie Juristen in solchen schwierigen ethischen Fragen geben. Auch viele Abgeordnete quer durch alle Parteien haben Zypries’ Entwurf heftig kritisiert. Die Ministerin will ihn im Sommer im Bundestag durchsetzen. UWI