Musterklage gegen Hartz IV

BERLIN taz ■ Der Sozialverband Deutschland hat eine Musterklage gegen die „58er-Regelung“ angestrengt. Sie gestattet Arbeitslosen über 58 Jahren, auf eine Jobvermittlung zu verzichten und dennoch Unterstützungsleistungen zu beziehen. Durch Hartz IV dürften viele Betroffene Einkommenseinbußen erleiden, weil die Arbeitslosenhilfe durch das oft niedrigere Arbeitslosengeld II ersetzt wurde. Der Sozialverband sieht den Vertrauensschutz gefährdet. Die jüngste Statistik vom Oktober 2004 zählte 167.363 Arbeitslosenhilfe-Empfänger, die nicht mehr vermittelt werden wollten. Anhängig ist das Verfahren beim Sozialgericht Itzehoe (Az.: S 2 AL 195/04). UH