DAS BEZAHLSTUDIUM

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von gestern dürfen die Länder Studiengebühren ab dem ersten Semester verlangen. Das Gericht hob ein Gebührenverbot des Bundes im Hochschulrahmengesetz auf. Während SPD-Ministerpräsidenten die Gebühren ablehnen, wollen unionsregierte Länder Studierende schnell zur Kasse bitten. Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Hamburg und das Saarland wollen schon zum Wintersemester Gebühren einführen. Sachsen-Anhalt und Thüringen sind für Studiengebühren grundsätzlich offen. Die meisten SPD-Länder planen dagegen Studienkontenmodelle, mit denen jeder Student ein Guthaben von Gratissemestern erhält und erst nach der Regelstudienzeit zahlen muss. Nur der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) darf nicht kassieren – nach der Landesverfassung sind Schule und Hochschule „unentgeltlich“. DRZ