Justiz prüft NPD-Hetze

Staatsanwalt schließt nicht aus, dass NPD-Abgeordnete wegen „verleumderischer Beleidigung“ bestraft werden

DRESDEN rtr ■ Der NPD-Eklat im Sächsischen Landtag hat nun doch ein juristisches Nachspiel. „Es wird geprüft, ob der Tatbestand der verleumderischen Beleidigung erfüllt sein könnte“, sagte Oberstaatsanwalt Andreas Feron gestern in Dresden. Ein Rechtsanwalt habe Strafanzeige wegen der Vorgänge vom vergangenen Freitag erstattet.

NPD-Redner hatten die Verbrechen des Holocaust mit der Zerstörung Dresdens durch die Alliierten 1945 gleichgesetzt und bei einer Schweigeminute für die NS-Opfer den Saal verlassen. Feron sagte, es werde geprüft, ob ein Anfangsverdacht bestehe. Dann würde beantragt werden, die Immunität der betreffenden Abgeordneten aufzuheben. In Justizkreisen hieß es jedoch, dass es zu einem Ermitlungsverfahren komme, sei unwahrscheinlich. Die NPD-Redner hätten sich „wohl an der Grenze des gerade noch nicht Strafbaren“ bewegt.