Meisner nicht vor irdisches Gericht

KÖLN dpa/taz ■ Der Vergleich von Holocaust und Abtreibung hat für Kardinal Joachim Meisner auf Erden kein juristisches Nachspiel. Es gebe keine Anhaltspunkte für Volksverhetzung oder Beleidigung, teilte die Kölner Staatsanwaltschaft gestern mit. Sie hatte mehrere Anzeigen geprüft, darunter auch die des Kölner Ratsherren Claus Ludwig (Gemeinsam gegen Sozialraub). Meisner hatte gepredigt: „Zuerst Herodes, der die Kinder von Bethlehem umbringen lässt, dann unter anderem Hitler und Stalin, die Millionen Menschen vernichten ließen, und heute, in unserer Zeit, werden ungeborene Kinder millionenfach umgebracht.“ Der Erzbischof hatte seine Äußerungen später als missverständlich bezeichnet.