Barbara darf OB Bärbel bleiben

KÖLN taz ■ Bonns Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann muss sich bei Wahlen nicht Barbara nennen. Zu diesem Ergebnis ist jetzt der Bonner Wahlprüfungsausschuss gekommen. Der Ausschuss lehnte damit den Einspruch eines Bonners ab. Er hatte der Sozialdemokratin Wählertäuschung vorgeworfen, weil sie als Bärbel für sich geworben habe, laut Personalausweis jedoch Barbara heiße. Mit der Ablehnung des Einspruchs steht nun fest, dass sowohl die OB- als auch die Ratswahl gültig sind. PAB