Partner als Kronzeuge

CDU-Senat startet Initiative, Zeugnisverweigerungsrecht für Verlobte zu kippen. GAL: „Blind übers Ziel hinaus“

Nach Hartz IV muss die oder der Verlobte für den Unterhalt des Partners aufkommen – zumindest, wenn sie zusammenleben – wenn dieser aufgrund von Jobverlust in Existenznot gerät. Wenn der Lebenspartner jedoch vor Gericht steht, soll die „bessere Hälfte“ künftig dafür sorgen, dass der Partner in den Knast wandert. So möchte es zumindest der Hamburger CDU-Senat, der gestern eine Bundesratsinitiative auf den Weg brachte, welche die Rechte von unverheirateten Paare einschränkt.

„Die missbräuchliche Inanspruchnahme des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte hat sich zum Hindernis bei der Aufklärung von Straftaten entwickelt“, so Justizsenator Roger Kusch, „und kann vor dem Hintergrund der Bedrohung durch organisierte Kriminalität nicht länger hingenommen werden.“

Für Kusch ist die Überprüfung eines Verlöbnisses durch Gerichte kaum möglich. Es könne daher sein, dass ein Verlöbnis zu Unrecht behauptet werde, um sich missliebige Aussagen zu ersparen. „Das Verlöbnis hat durchaus eine gesellschaftliche Bedeutung“, so Kusch. Ein Missbrauch sei aber nicht ausgeschlossen.

Häufig seien es die Opfer, die zugunsten des Täters ein Verlöbnis behaupten, um Repressalien zu entgehen. Kusch: „Mit der Abschaffung nicht überprüfbarer Privilegien für Scheinverlobte wird diese Missbrauchsmöglichskeit im Interesse der Sicherheit aller beseitigt.“

Für den GAL-Justizexperten Till Steffen schießt Kusch „blind übers Ziel hinaus“. Dieses Vorhaben stelle „alle verlobten Paare unter den Generalverdacht des Missbrauchs und lässt Paare ohne Schutz, die tatsächlich heiraten wollen“. Zwar hält auch Steffen die derzeitige rechtliche Verankerung im Bürgerlichen Gesetzbuch für überholt, es müsse jedoch ein anderes Instrumentarium geschaffen werden, „das Rechtsbeziehungen unverheirateter Paare regelt“. KVA