Firmen bleiben auf ihren Überwachungskosten sitzen

INTERNET Berliner Richtervorlage war unzulässig, weil Firmenangaben nicht geprüft wurden

BERLIN taz | Telefon- und Internetfirmen müssen die Investitionskosten für Überwachungstechnologie bis auf Weiteres selbst zahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Richtervorlage des Berliner Verwaltungsgerichts (VG), das den Staat zur Kostenübernahme verpflichtet, als „unzulässig“ abgelehnt.

Die Berliner Richter hielten es für einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Berufsgrundrecht der Firmen, wenn diese für beträchtliche Summen neue Überwachungshard- und -software anschaffen müssen, um die Anforderungen neuer Sicherheitsgesetze zu erfüllen. Konkret ging es um eine Klage der Firma Cable and Wireless. Sie unterhält Vermittlungsstellen für Auslandstelefonate („Auslandsköpfe“). Mittelbar betroffen sind aber alle Telefon- und Internetfirmen, die zuletzt für die Vorratsdatenspeicherung hohe Investitionen tätigen mussten. Staatliche Entschädigung bekommen sie nur für den Aufwand für die Beantwortung konkreter Polizeianfragen. Das VG Berlin hat deshalb bereits 5 Firmen von der Pflicht zur Vorratsspeicherung freigestellt.

Karlsruhe hielt die Berliner Richtervorlage nun aber für unzulässig, weil die Investitionskosten von Cable and Wireless nicht konkret ermittelt wurden. Die ungeprüfte Übernahme von Firmenangaben reiche nicht aus. Die Berliner Richter können sich aber erneut ans Verfassungsgericht wenden (Az: 1 BvL 7/08). CHR