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Archiv-Artikel

nicht vergessen …

… sollten Polizisten, eine friedliche Versammlung erst aufzulösen, bevor sie deren TeilnehmerInnen in Gewahrsam nimmt, da sie sonst rechtswidrig handeln würden. Diese Auffassung des Amtsgerichts Dannenberg hat jetzt das Landgericht Lüneburg bestätigt. Geklagt hatte ein Atomkraftgegner, der mit 120 anderen Personen bei einer Demonstration gegen Castortransporte im November 2001 in einem Wald bei Hitzacker von der Polizei eingekesselt worden war.

In der Affäre um eine Zusatzprämie von 45.000 Euro für die Vorstandschefin der AOK Niedersachsen, Christine Lüer, hat das Sozialministerium der Krankenkasse rechtswidriges Verhalten vorgeworfen. Wie ein Staatssekretär Gerd Hoofe gestern sagte, hielten sich die Verwaltungsratsvorsitzenden der AOK nicht an geltende Regeln. Lüer hatte die Prämie auf Grund bisher nicht geklärter Beschlusslage bekommen. Der AOK-Verwaltungsrat will am 8. Februar über ihre Abwahl entscheiden.

Zweieinhalb Jahre nach ihrem Einsatz bei dem schweren Zugunglück von Bad Münder müssen 240 Feuerwehrleute weiter auf eine Entscheidung über ihre Schmerzensgeldforderungen warten. Im ersten Verfahren vor dem Landgericht Hannover wies die Richterin gestern darauf hin, dass die Klagen nicht ausreichend begründet seien. Die Feuerwehrmänner fordern von der Deutschen Bahn AG Schmerzensgeld wegen gesundheitlicher Beschwerden. Bei dem Zusammenstoß zweier Güterzüge waren giftige Stoffe ausgetreten.

Im Streit um Nebeneinkünfte von VW wollen sich die beiden betroffenen SPD-Abgeordneten mit einer Verfassungsklage gegen mögliche Rückzahlungsforderungen wehren. Der niedersächsische Landtag muss nun prüfen, ob die Vorschriften zur Rückzahlung von verbotenen Zuwendungen im niedersächsischen Abgeordnetengesetz gegen das Grundgesetz verstoßen.

Tief soll das Wasser des Tiefwasserhafens werden, tief ist das Bedauern darüber, ihn in der gestrigen Ausgabe fälschlicherweise von Wilhelmshaven nach Bremerhaven verlegt zu haben.