Kinder-Abschiebung
: Keine Gnade vor Gericht

Die von Abschiebung bedrohte Waise Mariam Manu aus Ghana hat aus Sicht des Hamburger Verwaltungsgerichts kein Recht auf Asyl in Deutschland. Zwar soll das Urteil in dem Klageverfahren, das die 14-jährige Jenfelderin nach einem abgelehnten Asylgesuch angestrebt hatte, erst in zwei Wochen gesprochen werden. Doch Richterin Gabriele Wanjorek-Goerke stellte bereits gestern klar, dass „die Geschichte“ der Klägerin „für mich nicht glaubwürdig ist“.

Wie berichtet, ist Mariam nach eigenen Angaben als Elfjährige aus Angst vor Genitalverstümmelung aus Afrika geflohen. Sie habe zuletzt bei ihren Großeltern im Norden Ghanas in der Region Navrongo gelebt, wo auch nach Angaben des Auswärtigen Amtes Genitalverstümmelung weit verbreitet ist. Der Großvater sei Anhänger der grausamen Tradition. Weil die als Zeugin geladene Tante Mariams, Aisha Schubert-Abubakari, aussagte, die Familie habe zeitweise mit dem Großvater zusammen im Süden Ghanas gelebt, wo der Ritus nicht praktiziert wird, ohne dass sie selbst und ihre Schwester „beschnitten“ wurden, befand die Richterin, dass auch „die Klägerin nicht bedroht ist“. Anwältin Sigrid Töpfer hielt dem entgegen, der Familienname Abubakari belege, dass der Großvater aus dem Norden komme, wo 77 Prozent der Frauen verstümmelt sind: „Darum war die Klägerin immer in Gefahr.“ Die Zeit aus Mariams früher Kindheit sei für niemanden rekonstruierbar, „das Gericht aber vermutet zu Lasten der Klägerin“.

Die Ausländerbehörde erklärte derweil, „dass es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Bleiberecht für die Klägerin kommt, egal wie das Gericht urteilt“, so Sprecher Norbert Smekal. Nach Prüfung des Falls sehe die Behörde „Möglichkeiten, das zu lösen“. wei