Gesetzlich Gewinnen

Das Sportwettengesetz NRW und seine Auswirkungen

Wenn auf Fußballspiele gewettet wird, wettet das Land Nordrhein-Westfalen mit. Sollte es zumindest. Im Sportwettengesetz NRW aus dem Jahr 1955 (Glückwunsch) sind die Wett-Abläufe strengstens festgelegt: Fußballwetten anbieten darf nur, wer von der Landeregierung dazu legitimiert wurde. Die zeitlich begrenzten Konzessionen stellt der Innenminister aus. Zugelassen werden dürfen nur: „juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine juristische Person des privaten Rechts sein, deren Anteile überwiegend juristischen Personen des öffentlichen Rechts gehören.“ Also: Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen. In Nordrhein-Westfalen darf nur die Westlotto GmbH & Co OHG Fußballwetten anbieten. Alle anderen Wettbüros sind staatlich nicht legitimiert. Durch das EU-Recht wird das staatliche Monopol zumindest angezweifelt. Da ein höchstrichterliches Urteil zum Thema Sportwetten bislang fehlt, ist ein einheitliches Vorgehen gegen andere Wettanbieter bislang nicht möglich. Bei öffentlichen Pferderennen gelten im übrigen besondere Regeln. Rennvereine und Buchmacher haben hier das Sagen.

Fußballwetter, die sich in den Grenzen des Rechtsstaates bewegen wollen, spielen also Oddset. In den Oddset-Wetten können unter anderem Spiele kombiniert oder krude Torsummen- und Handicapwetten gespielt werden. NRW-weit setzte Oddset im vergangenen Jahr 124,5 Millionen Euro um. Die traditionelle Toto-11er Wette wurde vor zwei Wochen mangels Interesse eingestellt. Die Auswahlwetten 6 aus 45 (auf Unentschieden) erwischte es vorher. Bundesweit können Traditionalisten nur noch auf die neue 13er Wette setzen. Heimsieg – Unentschieden – Auswärtssieg.

Die Verwendung der Wetteinsätze ist staatlich geregelt. Die Hälfte der Spieleinsätze muss wieder ausgeschüttet werden. Der übrig bleibende Betrag kommt der Öffentlichkeit zu Gute: Neben dem Staat (Steuern) profitieren Sport, Kultur, Umwelt, Entwicklungshilfe, Jugendliche und Spielsüchtige. Hier schließt sich der Kreis. HOP