Wahl und Ausschuss

BÜRGERSCHAFT Verfassung wird für neues Wahlrecht im Konsens geändert. Nordbank unter der Lupe

Das neue Hamburger Wahlrecht soll am heutigen Mittwoch auf den Weg gebracht werden. Der Kompromiss, auf den sich die Initiative „Mehr Demokratie“ und die vier Fraktionen in der Bürgerschaft verständigt haben, soll am Abend in erster Lesung behandelt werden. Verabschiedet werden kann die Verfassungsänderung erst zwei Wochen später am 24. Juni. An der erforderlichen Zweidrittelmehrheit besteht wegen des breiten Konsenses kein Zweifel. Damit würde der für September geplante Volksentscheid entfallen.

Der Kompromiss sieht vor, dass die Wählerinnen in den 17 Wahlkreisen fünf Stimmen nach Belieben auf einen oder mehrere KandidatInnen verteilen können. Bei den Parteistimmen können sie die von den Parteien aufgestellten Listen akzeptieren oder einzelne BewerberInnen ankreuzen. Zudem wird bei den Wahlen zu den Bezirksversammlungen die Sperrklausel auf drei Prozent gesenkt. Für die Bürgerschaft bleibt es bei der Fünfprozenthürde.

Zudem wird am zweiten Sitzungstag am Donnerstag auf Antrag der SPD ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss zur HSH Nordbank eingesetzt. Die Zustimmung ist sicher, weil die SPD allein über mehr als das erforderliche Quorum verfügt. Ein solcher Ausschuss kann als Minderheitenrecht von einem Viertel der Angeordneten eingesetzt werden. Er soll klären, wie es zu den Milliardenverlusten der Nordbank kommen konnte und wer dafür verantwortlich ist. Das Institut wurde nur durch eine staatliche Finanzspritze über drei Milliarden Euro und Garantien über zehn Milliarden Euro vor der Pleite gerettet. SMV